Einzelintegrationshilfen Alzey
Für einen guten Start ins Leben ist es wichtig, dass alle Kinder und Jugendliche Bildungsangebote wahrnehmen können, die ihre persönliche Entwicklung bis in das Erwachsenenalter umfassend fördern. Dies gilt auch für in ihrer Entwicklung beeinträchtigte Kinder.
Aufgrund des gesetzlichen Anspruchs, an allen Bildungsangeboten teilnehmen zu können, fördert der Staat in allen regulären Kindertagesstätten und Schulen die Teilhabe von Heranwachsenden mit seelischen und emotionalen Erschwernissen. Da hierfür in vielen Kindergärten und Schulen die Voraussetzungen fehlen, begleiten und unterstützen wir Ihr Kind.
Eine zielgerichtete und auf die häufig sehr vielfältigen Beeinträchtigungen der Kinder zugeschnittene, persönliche Unterstützung ist Voraussetzung, um eine positive Teilhabe an den Angeboten der Kindertagesstätten und Schulen sicherzustellen. Durch unsere Hilfestellungen eröffnen wir Möglichkeiten, gleichberechtigt am Leben in den pädagogischen Einrichtungen teilnehmen und dem Bildungsangebot folgen zu können.
Zu unseren auf Ihre persönliche Situation zugeschnittenen Hilfsmöglichkeiten beraten wir Sie jederzeit gerne. Nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf und wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
Unser Unterstützungsangebot
- Gemeinsam mit den Eltern des Kindes, der jeweiligen Einrichtung, den Jugendämtern sowie gegebenenfalls weiteren Beteiligten entwerfen wir einen Hilfeplan, der die individuelle Ausgestaltung der einzelnen Hilfestellungen detailliert beleuchtet.
- Wir begleiten Kinder und Jugendliche in die Kindertagesstätte bzw. Schule und unterstützen sie dort direkt in ihrer Gruppe oder Klasse. Konkret helfen wir dabei nicht nur im Klassenverband, sondern je nach Bedarf auch in Kleingruppen oder in Einzelsituationen.
- Maßgeblich für die Umsetzung der einzelnen Hilfen sind dabei die von professionellen Fachleuten festgestellten Bedarfe.
Auf Basis der bei Ihrem Kind festgestellten Diagnose bieten wir unsere Hilfen auf der Grundlage zweier alternativer, gesetzlich verankerter Förderungsmöglichkeiten an:
- Die Integrationshilfe im Sinne des Jugendhilferechts (§35a SGB VIII) richtet sich an Kinder und Jugendliche, die in ihrer seelischen und emotionalen Entwicklung beeinträchtigt sind. Ziel unserer Unterstützung ist hier, Möglichkeiten zu stärken, um am Leben in den regulären Kindertagesstätten bzw. Schulen und deren Bildungsangeboten gleichberechtigt teilhaben zu können.
- Durch unsere verlässliche und fachlich qualifizierte Förderung leisten wir einen Beitrag zum Zusammenleben im Gruppen- oder Klassenverband mit dem Ziel, Voraussetzungen für eine nicht ausgrenzende Erziehung zu schaffen und damit ein gemeinsames Leben und Lernen zu ermöglichen.
Ihre Ansprechpartnerin
Regionale Diakonie Rheinhessen
Martina Weiß-Wegner
Teamkoordination Familien- und Jugendhilfezentrum Alzey
Schlossgasse 12
55232 Alzey
