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Grundlagen des Angebots

Die Kinder- und Jugendhilfe ist im SGB VIII geregelt. Das Gesetz verankert den Anspruch eines jeden Erziehungsberechtigten auf Hilfe bei der Erziehung seines Kindes, um dessen positive Entwicklung zu fördern. Vermittelt werden diese Leistungen durch die Jugendämter, die auch selbst eine ambulante Jugendhilfemaßnahme vorschlagen können, wenn aus ihrer Sicht zwar Hilfe bei der Erziehung angezeigt erscheint, diese aber am besten im häuslichen Umfeld der Familie zu erbringen sei.

Die jeweils erforderlichen Hilfestellungen sind so individuell und vielfältig, dass sie in jeder einzelnen Maßnahme zwischen Jugendamt und Familie in einem Hilfeplanungsgespräch ermittelt und vereinbart werden. Um die weitere Entwicklung im Auge behalten zu können und den Hilfeplan immer den aktuellen Gegebenheiten anpassen zu können, wird dieser in regelmäßigen Abständen überprüft.

Ihre Ansprechpartnerin

Regionale Diakonie Rheinhessen

Christine Knuth

Familien- und Jugendhilfezentrum Alzey
Teamleitung

Schlossgasse 12
55232 Alzey